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Sollten Sie keinen Fischereischein (Sachkundenachweis) von Mecklenburg-Vorpommern haben, können Sie den zeitlich befristen "Touristenfischereischein" erwerben. Der Touristenangelschein wird für 28 Tage je Kalenderjahr erteilt. Für das Angeln auf Rügen werden auch die Fischereischeine der anderen Bundesländer anerkannt, soweit diese gültig sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in M-V hat.

Der "Touristen-Fischereischein" (auch Touristenangelschein, Fischereischein, Touristenfischereischein, Angelerlaubnis, Angelkarte oder Küstenangelschein genannt) wird von den örtlichen Ordnungsbehörden und den angeschlossenen Ausgabestellen erteilt und gilt mit Ausnahme der Befristung wie ein Fischereischein auf Lebenszeit. Dieser wird direkt vor Ort auf Rügen durch die Stadtverwaltungen, Gemeinden erteilt, außer Sie haben gegen den § 7(4) des Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern verstoßen:

"Der Fischereischein ist zu versagen, wenn der Antragsteller innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigerät rechtskräftig verurteilt worden ist."

Da Sie keine Prüfung für den Touristenfischereischein ablegen müssen, erhalten Sie eine Broschüre mit den zu beachtenden Regeln für eine fischwaidgerechte Handhabung der Angeln und der gefangenen Fische (Schonzeiten, Mindestmaße, Speergebiete für Angler).

Der Touristenfischereischein, kostet einschließlich Fischereiabgabe 20,00 Euro (Stand 2008).

Antrag für einen zeitlich befristeten Touristen-Angelschein

Den Antrag für einen Touristen-Angelschein können Sie unter nachfolgender Adresse downloaden:

http://www.lallf.de/fileadmin/media/PDF/fischer/Antrag_zbFS.pdf

Den Antrag füllen Sie aus und schicken diesen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an folgende Adresse:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF)
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Thierfelderstraße 18

18059 Rostock

Telefon: 0381 - 40 35 0 Fax: 0381 - 400 15 10

Zusätzlich benötigen Sie für bestimmte freigegebenen Binnengewässer eine Angelerlaubnis, da diese Gewässer teilweise verpachtet sind. In den Küstengewässern der Insel Rügen ist die Nutzung des Touristen-Fischereischeins unproblematisch, da diese unter Landeshoheit stehen.

Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde und deren Fischereiaufsichtsstationen sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion erworben werden.